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Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich
von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis(Unfallereignis)
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung
an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt
wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder
zerrissen werden(§ 1 AUB 99).
Bei der von uns angebotenen Unfallversicherung Tarif Luxus der
HK Darmstadt VVaG sind diese Ereignisse stark erweitert.
siehe hierzu: Link Versicherungsbedingungen
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