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Die Verkehrs-Rechtsschutzpolice
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Vertragsumfang beim Verkehrs-Rechtsschutz
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Versicherter Personenkreis
Versicherungsnehmer mit dem auf ihn zugelassenen Fahrzeugen,
als Fahrer fremder Fahrzeuge (Fahrer-Rechtsschutz) sowie als Fußgänger,
Radfahrer und Mitfahrer in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln
(Fußgänger-Rechtsschutz
für VN).
Bei Firmen sind im Antrag die Personen namentlich zu benennen, die den
Fahrer-Rechtsschutz für das Fahren fremder, nicht auf den Fahrer
oder versicherungsnehmer zugelassener Fahrzeuge und den Fußgänger
Rechtsschutz erhalten sollen.
Berechtigte Fahrer, sowie berechtigte Insassen der versicherten Kraftfahrzeuge
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Versicherte Leistungsarten
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Kraftfahrzeug Eigentums-Rechtsschutz
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Kraftfahrzeug Vertrags-Rechtsschutz
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Führerschein-Rechtsschutz
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Schadenersatz-Rechtsschutz
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Straf-Rechtsschutz
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Kraftfahrzeug Steuer-Rechtsschutz
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Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf
die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
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im Zusammenhang mit einer selbständigen oder freiberuflichen
Tätigkeit, auch wenn diese nebenberuflich ausgeübt wird
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aus Miet- und Pachtverträgen über Grundstücke, Gebäude
oder Gebäudeteile sowie aus dinglichen Rechten an Grundstücken,
Gebäuden oder Gebäudeteilen, soweit nicht der Wohnungs-Rechtsschutz
vereinbart ist.
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Besondere Hinweise
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Verkehrs-Rechtsschutz kann nur abgeschlossen werden,
wenn der Antragsteller sein einziges Fahrzeug, alle Fahrzeuge oder
alle gleichartigen Fahrzeuge versichert.
Die Prämie wird für jedes zugelassene Fahrzeug berechnet.
Neu hinzukommende Fahrzeuge sind ab Zulassung mitversichert, ohne
daß es einer sofortigen Meldung durch den VN bedarf (Vorsorgeversicherung).
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet nach Aufforderung alle
Änderungen anzuzeigen.
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