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Die Miet- und Grundstücks-Rechtsschutzpolice


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Eine sinnvolle Erweiterung der Familien-Rechtsschutzpolice , der Firmen-Rechtsschutzpolice oder der Landwirtschafts-Rechtsschutzpolice ist der Miet- und Grundstücks-Rechtsschutz.

Für die selbstbewohnte Wohnung (Erstwohnsitz) oder das selbstbewohnte Einfamilienhaus unter der im Antrag angegebenen Anschrift besteht für den Versicherungsnehmer Versicherungsschutz. Dieser gilt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus dinglichen Rechten in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Mieter oder Pächter.

Vermieter können diesen Rechtsschutz zur Wahrung Ihrer Interessen als Vermieter vereinbaren!

 

Die Miet- und Grundstücks-Rechtsschutzpolice enthält folgende Bausteine:

Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverträgen

- der Vermieter fordert eine höhere Miete, die hinterlegte Kaution wird nicht zurückgezahlt, obwohl die Wohnung ordnungsgemäß zurückgegeben wurde

Schadenersatz-Rechtsschutz bei Verletzung des Grundeigentums

- Streit mit Nachbarn wegen Lärmbelästigung oder überhängenden Ästen

Nachbarschaftsrechtsstreitigkeiten

- Einspruch gegen den Bauantrag Ihres Nachbarn (z.B. Aufstockung, dadurch Schatten in Räumen)

Steuer-Rechtsschutz

- Streit mit dem Finanzamt

 
Besondere Hinweise:

Ohne Prämienberechnung sind bis zu drei einzelne Zimmer mitversichert, die vermietet oder untervermietet werden, wenn es sich um eine Wohnung handelt. Werden bis zu zwei Zimmer zuzüglich Nebenräumen(Bad, Küche, Flur) anderswo angemietet, sind sie ebenfalls ohne Prämienberechnung mitversichert.

Die vorrübergehende Vermietung an z.B. Feriengäste ist über den Allgemeinen Vertrags -Rechtsschutz zu versichern (bis zu 8 Betten = Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz bei §§ 25,26 und 27 ARB)

Als Wohneinheit gilt eine gemietete oder vermietete sowie vom Eigentümer selbst bewohnte Wohnung oder Einfamilienhaus.

Als gewerblich genutzte Einheit gilt die Gesamtheit der Räume, die eine wirtschaftliche Einheit bilden. Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die teilweise gewerblich genutzt werden, gelten als gewerblich genutzte Einheit.

Die zu den versicherten Einheiten gehörenden Garagen sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen.

Der Eigentümer, Vermieter oder Verpächter kann keine Auswahl von Einheiten treffen, er muß vielmehr alle Einheiten seines Gebäudes oder Grundstücks innerhalb eines Vertrages versichern. Auch die vom Grundstückseigentümer selbstgenutzten Wohn- oder gewerblichen Einheiten sind prämienpflichtig.

Zur Jahresbruttomiete/-pacht gehören auch die vereinbarten Nebenkosten (z.B. Heizung, Müllabführ usw.).

 

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