Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
ab 01.01.2001
" abgestufte Erwerbsminderungsrente "
Erwerbsminderungsrente |
Zeitliche Einsatz-
fähigkeit des
Versicherten |
Grad der
Erwerbsminderung |
Rente in % des
Nettoeinkommens |
6 Stunden oder
mehr |
keine Erwerbsminderung |
0 % |
mind. 3 Stunden aber
weniger als 6 Stunden |
teilweise Erwerbs-
minderung |
ca. 25 - 30 % |
weniger als 3 Stunden |
volle Erwerbsminderung |
ca. 50 - 55 % |
Ausschlaggebend ist die Möglichkeit einer Erwerbstätigkeit.
Es findet grundsätzlich keine Berücksichtigung der Arbeitsmarktsituation statt!
Vor Ablauf einer Wartezeit von 5 Jahren haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzl. Rentenversicherung. |