Muster
Vertragsvereinbarung nur über uns, als Mitglied im BiG Network für
BU - Versicherungen

Wichtige Hinweise:

Die hier dargestellten Leistungen basieren auf den Angaben der Gesellschaften. Nicht alle positiv genannten Leistungen stehen ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen.

Rechtsgültigkeit haben diese z. B. dann, wenn sie zwischen Ihnen und der Versicherungsgesellschaft individuell vereinbart wurden, zum Beispiel dadurch, daß Sie die Auswertung dieses BU-Programmes ausdrucken, dem Versicherungantrag beifügen und unter "Besondere Vereinbarung" im Antrag handschriftlich vermerken:

Vertragsbestandteil ist die Individualvereinbarung BR / trixi in der Version BU 4/99.

Mitglieder des BiG Network schreiben dahinter noch ihre Mitgliedsnummer: "Vertragsbestandteil ist ... (BiG ... Bei "Nümberger" ist der Zusatz "Comfort-BU" oder "Normal-BU" erforderlich.

Seit 1.7.1999 kann die Individualvereinbarung wegen der häufigen Änderungen vorübergehend nur durch die trixi informationssysteme GmbH erstellt werden. Bitte verwenden Sie die beigefiigte Faxanforderung oder IV-Anforderung per E-Mail.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbraucherinformation:

Schnellübersicht:

Version mit 26 Versicherungsunternehmen (= VU) und 35 Tarifen (37 Tarifen bei BiG-Edition). 17 VU akzeptieren die hier gegebenen Antworten rechtsverbindlich als "Individtialvereinbarung" zur Police. Alle VU wurden benachrichtigt.

Weitere Versicherer und Tarife werden in dieses Informationssvstem aufgenommen, sobald der Versicherer die Ausschreibung abgegeben hat und die hier angegebenen Aussagen vom jeweiligen Versicherer bestätigt wurden. Updates in Form einer CD erfolgen laufend, derzeit alle 24 Monate. Darüber hinaus werden die per Fax angeforderten Original-Individualvereinbarungen (IV) von uns tagesaktuell erstellt. Diese aktuelle IV wird dem Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung beigefügt und damit Bestandteil der Police.

Dieser Vergleich zu Leistungsaussagen der Berufsunfähigkeitsversichering basiert auf öffentlichen Ausschreibungen des ARD-'Ratgeber Geld'/ Bayerischer Rundfunk und der trixi informationssysteme GmbH. Die Fragen und Erläuterungen wurden nach wissenschaftlichen Methoden in Zusammenarbeit mit der Universität Ulm (Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften), gerichtlich zugelassenen Beratern, Sachverständigen, Versicherungsmaklern, weiteren Fachleuten und vielen Experten der Versicherungsuntenehmen selbst erarbeitet (siehe unter ‚Expertenkreis').

Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung wurden ALLE uns bekannten Versicherungsuntemehmen (= VU) zum Teil mehrfach benachrichtigt. Etwa 1/3 aller VU beteiligen sich regelmässig an der Ausschreibung, wobei die Veröffentlichung nicht immer erlaubt wird.

Die Ausschreibung selbst ist für viele Versicherer 'problematisch', um es vorsichtig auszudrücken. Einige Gründe

1. Es gilt derzeit 41 Seiten einer sehr präzisen Ausschreibung zu beantworten,

2. Die Beantwortung kann vielfach nur durch die "Entscheider" erfolgen (Leiter der Leistungabteilung, Aktuar, Juristen),

3. Die Fragen erfolgen aus der Sicht eines einzelnen Versicherungsnehmers (= VN),

4. im Gegensatz zu Highlights oder Ratings ist die "IV" rechtsverbindlich, denn:

Die hier veröffentlichten Ergebnisse werden Bestandteil der Police, sofern die Frage 15.1 mit 'Ja' beantwortet und im Antrag unter "Besondere Vereinbarungen" folgender Vermerk angebracht wurde: "Es gilt die Individualvereinbarung BR/trixi in der aktuellen Fassung". Die so mit der Police verbundenen Leistungsaussagen können vor Gericht verwendet werden, zum Beispiel als eine Art Teil-Beratungsprotokoll. Durch die Formulierungen und Leistungsaussagen wird eine große Rechtssicherheit im Versicherungsvertrag und in der Beratung erreicht.

Die IV ist bewußt K E I N Rating. Es handelt sich vielmehr um eine ganz, andere Qualität der Aussagen, bei denen

--- auch unkundige Verwender im Schadenfall weitestgehend streitfrei Ersatz verlangen können." Ferner: die Individualvereinbarung verschafft Verwendern und Versicherungsnehmern eine gesicherte Rechtsposition. " (Werner Fütterer, gerichtlich zugelassener Versicherungsberater und Sachverständiger, Experte für Haftpflicht und Produkthaftung).

Sachverständige verwenden die hier gefundenen und dargestellten Fragen und Definitionen seit 1999 in Leistungs- und Haftungsprozessen. Sogenannte 'Ratings' werden vor Gericht in vielen Fällen bei Haftungsprozessen anhand der Individualvereinbarung '(indirekt) selbst 'geratetet'.

*** Ende der Verbraucherinformation ***

Leistungskatalog

 

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