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Bedarfsgerechte Risikoabsicherung
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Bedarfsgerecht versichert sein heißt, der Versicherungsschutz
muß individuell der jeweiligen Situation angepaßt sein. Häufig ändert
sich jedoch diese Situationen, z.B. durch Umzug, Heirat, Berufswechsel
etc. |
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Erläuterungen zu den einzelnen VersicherungenHaftpflichtversicherungFür alle Personengruppen unentbehrlich, da schon eine kleine Unachtsamkeit existensbedrohende Folgen haben kann. Gemäß § 823 BGB haften volljährige Personen in uneingeschränkter Höhe für Schäden, die Sie Dritten zufügen. Das kann im Extremfall lebenslange Rentenzahlungen an den Geschädigten zur Folge haben. Zumal sich das Haftpflichtrisiko für vergleichsweise wenig Geld absichern läßt. BerufsunfähigkeitszusatzversicherungSie leistet im Vergleich zur Unfallversicherung auch bei verminderter Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit. Wichtig vor allen für Berufsanfänger, da hier in den ersten 5 Jahren i.d.R. keinAnspruch auf die Erwerbsunfähigkeitsrente der gesetzlichen Rentenversicherung besteht (Wartezeit). Eine frühe Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit kann jedoch zum dauerhaften Verlust der Arbeitskraft und damit zum Verlust des Einkommens führen. UnfallversicherungAls Alternative zur etwas kostenintensiveren Berufsunfähigkeitszusatzvers., vor allem auch für Kinder und Schüler wichtig, da hier nur eine Grundabscherung durch die gesetzl. Unfallvers. im Kindergarten bzw. Schule besteht. Bei Freizeitunfällen besteht keine gesetzl. Absicherung. Die Unfalleistung dient dazu, den Lebensunterhalt finanzieren zu können, wenn die Erwerbsfähigkeit vermindert ist. RechtsschutzversicherungFür alle interessant, die im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung die entsprechenden Kosten für Rechtsanwalt, Gerichtsverfahren, Sachverständige etc. nicht selbst tragen wollen oder können. Kapital-/ Fondslebensversicherung
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